Donnerstag, 28. Juni 2012

Schutz von Eigentum - Der Zaun im Oettinger Forst - Blog von Giat Gorina

Gestern entschied das Verwaltungsgericht Ansbach über einen über zehn Kilometer langen Elektrozaun im Privatwald des Fürstenhauses Oettingen. Das Landratsamt Ansbach hatte in einem Bescheid den Fürsten aufgefordert, diesen Zaun wieder zu entfernen.
Begründung: In der Bayerischen Verfassung sei das Recht auf das Betreten der freien Natur verankert. Und dieser Zaun behindere die Bürger am Betreten des Privatwaldes. Also klagte das Fürstenhaus gegen diesen Bescheid und verlor in erster Instanz! Die Richter gaben dem Landratsamt recht.
Brisanterweise gibt es einen Nachbarlandkreis. Da hat das Landratsamt einen anderen Zaun genehmigt! Ich finde es schon sehr seltsam, dass es in diesem Land immer wieder möglich ist, Gesetze unterschiedlich auszulegen. Sind diese Gesetze derart schlecht formuliert?
Und wieso hat das Fürstenhaus diese Zäune aufstellen lassen? Wegen der Wildschweine! In diesem Wald gibt es viele Wildschweine, und die halten sich nicht an die Grenzen des Privatwaldes. Da wandern sie nachts in die umliegenden Maisfelder und nehmen dann ihr Abend- und Nachtessen ein. 
Wildscheine sind sehr schlaue Tiere: Sie schlüpfen in den Maisacker, und essen von innen. Dabei bleibt ein Rand von hohem Mais stehen. So dass ein Beobachter von außen diese Wildschweine kaum bemerkt. Außer der Mensch hat eine gute Nase: Wildschweine riechen nach Maggi!
Ja, so eine Wildscheinrotte stellt sogar Wachtposten am Maisrand auf, die Alarm geben, wenn gefährliche Menschen wie beispielsweise Jäger sich nähern. Die Leidtragenden sind in allererster Linie die Landwirte, die den Mais anbauen. Und dann natürlich der Besitzer des Waldes, von dem die Wildschweine gekommen sind. 
Behinderung für Spaziergänger? Die Tore lassen sich öffnen und schließen!
Das Fürstenhaus ist zum Schaden-ersatz verpflichtet. Das kam ihm im Lauf der Jahre zu teuer - verständlich! Also stellte es einen langen Elektrozaun auf. Und an den Wegen gibt es sogenannte Einhängetore. Für die Spaziergänger! Wieso dann die Richter urteilten, dieser Zaun behindere den freien Zugang zum Wald ist mir ein Rätsel.
In der Vergangenheit hat sich der Zaun bewährt - die Landwirte waren zufrieden, weil viel weniger Wildschweine außerhalb des Waldes sich aufhielten. Es gab keine einzige Beschwerde der umliegenden Bewohner. Und der Waldbesitzer war auch zufrieden, er musste keinen Schadenersatz für Flurschäden durch Wildschweine zahlen.
Wo liegt also das Problem? Diesmal am Bund für Naturschutz! Er argumentierte, dass das Wild gehindert werde, den Privatwald zu verlassen und wieder zu betreten. Wegen des Elektrozaunes.
Diese Begründung sollte genauer betrachtet werden. Erstens, um welches Wild handelt es sich? Rehe lassen sich von einem 90 cm hohen Zaun nicht abhalten - schwupp - springen sie drüber! Hasen sind dadurch auch nicht gehindert, weil es ein Elektrozaun ist, mit drei gespannten Litzen. 
Und zusätzlich gibt es über 50 Öffnungen - unpassierbar für Schwarzwild - also Wildschweine - aber durchgängig für anderes Wild!
Da frage ich mich wirklich: Wo liegt dann das Problem? Wo sieht der Bund für Naturschutz wirklich ein Problem? Oder liegt da eine gewisse Phobie gegen ein Fürstenhaus vor, das halt viel Wald besitzt?! Mir scheint das fast so!
Der Waldbesitzer will erstmal das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er in die Berufung geht. Ich wünsche ihm, dass er dann endlich Recht zugesprochen bekommt und seinen Zaun stehen lassen kann!
Quellen

  1. BR Studio Franken Video
  2. BR Studio Franken Fürstlicher Zaun muss weichen

Hochgeladen von atvaktuell am 21.02.2011


besucherzähler

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen